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Geldanlage

ETF-Sparplan in der Elternzeit: Pausieren, reduzieren oder weiterlaufen lassen?

29. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Ein Mandant, 33, Ingenieur, verdient 4.200 € netto und bespart seit Jahren einen ETF-Sparplan mit 600 € im Monat. Mit der Geburt seines ersten Kindes plant er zwölf Monate Elternzeit und rechnet vor der Geburt zum ersten Mal nach, was das für sein Haushaltsbudget bedeutet: Elterngeld ersetzt höchstens 1.800 € seines bisherigen Nettos – eine Lücke von deutlich über 2.000 € im Monat, die weder Kindergeld noch Rücklagen allein auffangen. Die Frage, ob der ETF-Sparplan in der Elternzeit unverändert weiterlaufen kann, reduziert oder pausiert werden sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von drei Dingen ab: der Höhe der Einkommenslücke, der bestehenden Liquiditätsreserve und der Dauer der Elternzeit.

Das Wichtigste in Kürze
  • Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 % des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat – bei überdurchschnittlichem Einkommen greift meist die Kappungsgrenze, und die Lücke zum bisherigen Netto fällt entsprechend groß aus.
  • Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Elterngeldanspruch vollständig, sobald das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Eltern 175.000 € im Jahr übersteigt.
  • Elterngeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG den Steuersatz auf das übrige Einkommen des Jahres – ab 410 € Elterngeld im Kalenderjahr besteht zusätzlich eine Pflicht zur Steuererklärung.
  • Ob der ETF-Sparplan unverändert weiterläuft, reduziert oder pausiert wird, entscheidet sich zuerst an der Liquiditätsreserve, nicht an der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit des Sparens.
  • Eine Reduzierung statt einer vollständigen Pause erhält den Dauerauftrag als feste Gewohnheit und senkt die Hürde, nach der Elternzeit wieder auf die alte Sparrate hochzufahren.
  • Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person läuft während der Elternzeit unverändert weiter und lässt sich unabhängig vom Erwerbseinkommen voll für Kapitalerträge aus dem Depot nutzen.

ETF-Sparplan in der Elternzeit: Warum die Einkommenslücke größer ausfällt als gedacht

Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 % des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens jedoch 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Diese Kappungsgrenze gilt unabhängig davon, wie hoch das Gehalt vorher ausfiel: Ob 3.500 € oder 5.500 € netto – mehr als 1.800 € Elterngeld zahlt die Elterngeldstelle in keinem Fall. Wer überdurchschnittlich verdient, trifft die Kappung besonders hart, weil die prozentuale Ersatzquote von 65 bis 67 % rein rechnerisch schon bei einem Netto ab etwa 2.770 € erreicht ist – jeder Euro Netto darüber hinaus bleibt bei der Elterngeldberechnung folgenlos. Bei Paaren mit einem gemeinsam zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 € entfällt der Anspruch für Geburten seit dem 1. April 2025 sogar vollständig – hier muss die Einkommenslücke komplett aus eigener Liquidität überbrückt werden.

Erst die Liquiditätsreserve, dann die Entscheidung über den Sparplan

Bevor sich die Frage nach dem ETF-Sparplan überhaupt sinnvoll beantworten lässt, steht eine andere Rechnung an: Reicht die bestehende Liquiditätsreserve, um die Einkommenslücke über die geplante Dauer der Elternzeit zu decken, ohne dass laufende Kosten wie Miete oder Kredit gefährdet werden? Erst wenn diese Frage mit Ja beantwortet ist, wird die Fortführung des Sparplans überhaupt zur Option. Fehlt die Reserve, sollte sie Vorrang vor der Depotbesparung haben – ein bestehendes Depot muss dafür nicht zwingend aufgelöst werden, ein reduzierter oder pausierter Dauerauftrag reicht meist aus, um die Lücke ohne Verkauf zu schließen.

Drei Optionen im Vergleich

OptionVoraussetzungPasst gut zu
Unverändert weiterlaufen lassenLiquiditätsreserve deckt die gesamte Einkommenslücke plus PufferKurze Elternzeit, zweites Einkommen im Haushalt bleibt stabil
Sparrate reduzierenReserve reicht nicht für die volle Sparrate, aber für einen TeilbetragDie meisten Haushalte mit mittlerer bis längerer Elternzeit
Sparplan pausierenReserve wird bereits ohne Sparrate für laufende Kosten benötigtLange Elternzeit, deutlicher Einkommenseinbruch bei beiden Elternteilen

Eine Reduzierung ist einer vollständigen Pause in den meisten Fällen vorzuziehen, auch wenn der eingesparte Betrag klein ausfällt. Der Grund ist weniger die Rendite auf einen kleinen Restbetrag als die Gewohnheit: Ein Dauerauftrag, der weiterläuft, muss nach der Elternzeit nicht neu aufgesetzt werden – ein pausierter Sparplan wird dagegen erfahrungsgemäß häufiger vergessen oder aus Bequemlichkeit immer weiter aufgeschoben.

Die steuerliche Seite: Progressionsvorbehalt und Sparerpauschbetrag

Elterngeld bleibt nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG: Es wird bei der Steuerberechnung dem übrigen zu versteuernden Einkommen des Jahres rechnerisch hinzugerechnet, um einen höheren Steuersatz zu ermitteln, der anschließend auf das reguläre Einkommen angewendet wird. Wer mehr als 410 € Elterngeld im Kalenderjahr bezieht, ist zudem zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. In der Praxis bedeutet das für viele Paare eine spürbare Nachzahlung im Folgejahr – eine Rücklage dafür gehört in dieselbe Liquiditätsplanung wie die Entscheidung über den ETF-Sparplan. Unabhängig vom Erwerbseinkommen läuft der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person beziehungsweise 2.000 € bei Zusammenveranlagung während der Elternzeit unverändert weiter und deckt Kapitalerträge aus dem Depot weiterhin ab. Wie sich der Freibetrag zusätzlich auf mehrere Banken verteilen lässt, erkläre ich im Artikel Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag optimal nutzen.

Beratungs-Blick: Der typische Fall

In der Beratung sehe ich häufig, dass Paare die Elterngeld-Kappung auf 1.800 € erst kurz vor der Geburt bemerken, obwohl sich die Einkommenslücke Monate im Voraus exakt durchrechnen lässt. Der typische Fall: Der ETF-Sparplan wird in Panik komplett gestoppt, sobald der erste Kontoauszug mit reduziertem Einkommen eintrifft – dabei hätte eine frühzeitige Berechnung oft gezeigt, dass eine Reduzierung um die Hälfte ausgereicht hätte, um die Liquidität sicher durch die Elternzeit zu bringen. Genauso häufig ist der umgekehrte Fall: Der Sparplan läuft unverändert weiter, während gleichzeitig die Kreditkarte die laufenden Kosten deckt – hier fehlt schlicht der rechtzeitige Blick auf die tatsächliche Reserve.

Typische Fehler beim ETF-Sparplan in der Elternzeit

  • Die Einkommenslücke erst nach der Geburt durchrechnen, obwohl sich die Elterngeld-Kappung auf 1.800 € Monate vorher exakt absehen lässt.
  • Den Sparplan komplett stoppen statt reduzieren, obwohl ein Teilbetrag die Liquiditätsreserve oft ausreichend schont.
  • Keine Rücklage für die Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt bilden, weil das Elterngeld fälschlich für vollständig steuerfrei ohne Folgen gehalten wird.
  • Keinen festen Termin für die Rückkehr zur alten Sparrate setzen, wodurch die reduzierte Sparrate stillschweigend zum Dauerzustand wird.
  • Die Liquiditätsreserve nicht rechtzeitig vor der Geburt aufstocken, obwohl die Elternzeit meist deutlich im Voraus feststeht.

Wie sich die Entscheidung in die Gesamtplanung einordnet

Der ETF-Sparplan ist nur ein Baustein der finanziellen Planung rund um die Geburt eines Kindes. Wer zusätzlich für den Nachwuchs selbst anlegen möchte, sollte vorab klären, auf wessen Namen das Depot laufen soll – der Artikel Kinderdepot: Fehler, die BAföG später kosten zeigt, worauf es dabei ankommt. Mit der Geburt steigt außerdem der finanzielle Absicherungsbedarf spürbar an – wie eine Risikolebensversicherung die Familie im Ernstfall absichert, erkläre ich im Artikel Risikolebensversicherung nach der Geburt. Wie sich der ETF-Sparplan wieder in den größeren Rahmen des Vermögensaufbaus einordnet, zeigt der Leitfaden Vermögensaufbau für Angestellte: Der komplette Leitfaden 2026. Für die individuelle Ausgestaltung Ihrer Depotstruktur rund um die Elternzeit finden Sie mehr auf der Leistungsseite Depot & Vermögensverwaltung.

Wie groß Ihre persönliche Einkommenslücke in der Elternzeit ausfällt und ob Ihre Liquiditätsreserve dafür ausreicht, lässt sich am besten anhand Ihrer tatsächlichen Zahlen klären. Vereinbaren Sie dazu ein kostenfreies Erstgespräch – ich rechne mit Ihnen gemeinsam durch, ob und wie Ihr ETF-Sparplan durch die Elternzeit kommt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Er basiert auf dem Rechtsstand von September 2026, unter anderem den Elterngeld-Beträgen, der Einkommensgrenze für Geburten ab dem 1. April 2025 und dem Sparerpauschbetrag – spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der genannten Beträge und gesetzlichen Regelungen übernommen. Für die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls ziehen Sie zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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Häufig gestellte Fragen

Sollte ich meinen ETF-Sparplan während der Elternzeit pausieren?

Das hängt in erster Linie von der Liquiditätsreserve ab, nicht von einer pauschalen Empfehlung. Reicht der Notgroschen für die gesamte Dauer der Elternzeit plus einen Sicherheitspuffer, spricht wenig gegen eine unveränderte Fortführung. Wird die Reserve dagegen knapp, ist eine Reduzierung der Sparrate meist die bessere Wahl als eine vollständige Pause, weil der Dauerauftrag als Gewohnheit erhalten bleibt.

Wie stark sinkt das Haushaltseinkommen durch Elterngeld wirklich?

Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 % des vorherigen Nettoeinkommens, gedeckelt auf höchstens 1.800 € im Monat. Bei einem Nettoeinkommen von deutlich über 2.800 € greift damit unabhängig von der genauen Gehaltshöhe die Kappungsgrenze – wer vorher 3.500 € oder 5.000 € netto verdient hat, erhält trotzdem nur maximal 1.800 €. Die tatsächliche Lücke zum bisherigen Netto fällt bei überdurchschnittlichem Einkommen deshalb überproportional groß aus.

Muss ich Steuern auf das Elterngeld zahlen?

Das Elterngeld selbst bleibt nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG: Es wird dem übrigen zu versteuernden Einkommen des Jahres rechnerisch hinzugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln, der dann auf das reguläre Einkommen angewendet wird. In der Praxis führt das bei vielen Paaren zu einer Steuernachzahlung im Jahr nach der Geburt, für die sich eine kleine Rücklage lohnt.

Verliere ich bei hohem Einkommen den Anspruch auf Elterngeld ganz?

Ja, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig, sobald das gemeinsam zu versteuernde Einkommen beider Elternteile 175.000 € im Jahr übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt – dieses liegt bei einem kinderlosen Paar für dieselbe Grenze deutlich höher.

Was passiert mit dem Sparerpauschbetrag während der Elternzeit?

Der Sparerpauschbetrag ist unabhängig vom Erwerbseinkommen und läuft während der Elternzeit unverändert in Höhe von 1.000 € pro Person beziehungsweise 2.000 € bei Zusammenveranlagung weiter. Er lässt sich vollständig für Kapitalerträge aus dem ETF-Depot nutzen, auch wenn aus dem Gehalt in dieser Zeit keine oder nur reduzierte Erträge fließen.

Lohnt es sich, die Sparrate nach der Elternzeit automatisch wieder hochzusetzen?

Ja. Wer die Reduzierung von vornherein befristet plant und einen festen Termin für die Rückkehr zur ursprünglichen Sparrate im Kalender hinterlegt, umgeht die häufigste Falle: dass eine „vorübergehende" Reduzierung stillschweigend zum Dauerzustand wird, weil sich der niedrigere Betrag im Alltag unauffällig einspielt.

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