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PKV

Krankentagegeld für PKV-Versicherte: Die Lücke nach Woche 6

17. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Tobias, 32, Softwarearchitekt aus Karlsruhe, wechselte vor zwei Jahren in die private Krankenversicherung – seinen PKV-Vertrag hatte er sorgfältig verglichen, Leistungsumfang und Beitragsstabilität geprüft. Erst im Erstgespräch fiel auf, dass ein zentraler Baustein fehlte: ein Krankentagegeld. Er ging bislang davon aus, dass bei längerer Krankheit „irgendwie“ Geld fließt, so wie er es aus Erzählungen gesetzlich Versicherter kannte. Genau diese Annahme ist einer der teuersten Irrtümer, die privat Versicherten unterlaufen können.

Krankentagegeld in der PKV: Warum hier nichts automatisch passiert

In der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die Krankenkasse nach dem Ende der Lohnfortzahlung automatisch das Krankengeld – ohne separaten Vertrag, ohne Gesundheitsprüfung, ohne aktives Zutun. In der privaten Krankenversicherung gibt es dieses automatische Auffangnetz nicht. Ein PKV-Vertrag deckt Behandlungskosten ab, nicht den Verdienstausfall während der Arbeitsunfähigkeit. Wer diese Lücke schließen möchte, braucht eine eigenständige Krankentagegeldversicherung – meist beim selben Versicherer, aber als separater Baustein mit eigener Beitragskalkulation und eigenen Gesundheitsfragen.

Die Lücke nach Woche 6: was ab Tag 43 passiert

Der Arbeitgeber zahlt bei Krankheit gesetzlich für 42 Kalendertage – also 6 Wochen – den vollen Lohn weiter. Diese Entgeltfortzahlung gilt für gesetzlich wie für privat Versicherte gleichermaßen. Der Unterschied zeigt sich erst danach: Gesetzlich Versicherte rutschen nahtlos ins Krankengeld ihrer Kasse. Privat Versicherte ohne Krankentagegeldversicherung haben ab Tag 43 kein laufendes Einkommen mehr – während laufende Kosten wie Miete, PKV-Beitrag und übliche Lebenshaltung unverändert weiterlaufen. Genau deshalb ist die Standardkarenzzeit bei einem Krankentagegeld für Angestellte auf 43 Tage ausgelegt: Sie schließt nahtlos an das Ende der Lohnfortzahlung an, ohne Überschneidung und ohne Lücke.

Wie hoch das Krankentagegeld sein sollte

Die gängige Berechnungsgrundlage: monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30 Tage, plus der eigene PKV-Beitrag, weil dieser während der Arbeitsunfähigkeit unverändert weiterläuft. Versicherer deckeln die maximal versicherbare Höhe zudem auf das Nettoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, die 2026 bei 5.812,50 € im Monat liegt. Bei Tobias mit einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 3.600 € und einem PKV-Beitrag von 650 € ergibt sich daraus eine Tagegeldhöhe von gut 170 € – ein Betrag, den er ohne die Beratung deutlich zu niedrig angesetzt hätte, weil er den eigenen PKV-Beitrag zunächst nicht mit eingerechnet hatte.

Diese Rechnung ist der Grund, warum ein Krankentagegeld ohne den PKV-Beitrag als Rechengröße fast immer zu knapp kalkuliert ist: Ein Teil der Tagegeldleistung fließt sonst sofort wieder in den laufenden Krankenversicherungsbeitrag ab, statt für den Lebensunterhalt zur Verfügung zu stehen.

Was beim Abschluss zu beachten ist

Wie bei jeder Krankenversicherung prüft der Versicherer beim Abschluss den Gesundheitszustand. Wer das Krankentagegeld frühzeitig abschließt, statt erst bei den ersten gesundheitlichen Einschränkungen daran zu denken, sichert sich in der Regel die besseren Annahmebedingungen. Sinnvoll ist außerdem ein Tarif, der spätere Anpassungen des Tagegeldes bei Gehaltssteigerungen ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt – sonst muss bei jeder größeren Beförderung die Gesundheitsfrage erneut beantwortet werden, mit dem Risiko, dass eine zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankung die Erhöhung erschwert oder verteuert.

Typische Fehler beim Krankentagegeld

Bei der Absicherung des Verdienstausfalls in der PKV wiederholen sich einige Fehler auffallend häufig:

  • Kein Krankentagegeld abschließen, weil fälschlich angenommen wird, die PKV decke den Verdienstausfall automatisch mit ab.
  • Den eigenen PKV-Beitrag bei der Tagegeldhöhe vergessen – der Beitrag läuft während der Arbeitsunfähigkeit unverändert weiter und muss aus dem Tagegeld mitfinanziert werden.
  • Die Karenzzeit nicht auf die Lohnfortzahlung abstimmen, sodass zwischen Ende der Lohnfortzahlung und Beginn des Krankentagegeldes eine Einkommenslücke entsteht.
  • Den Abschluss aufschieben, bis erste gesundheitliche Einschränkungen den Zugang zu guten Konditionen erschweren oder unmöglich machen.
  • Das Krankentagegeld isoliert von der Berufsunfähigkeitsversicherung betrachten, obwohl beide Absicherungen unterschiedliche Risikophasen abdecken und aufeinander abgestimmt werden sollten.

Krankentagegeld als Teil der Gesamtabsicherung

Das Krankentagegeld schließt die Lücke bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit – bei einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung greift dagegen die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Bausteine sollten aufeinander abgestimmt sein, damit weder eine Deckungslücke noch eine unnötige Doppelabsicherung entsteht. Wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll aufgebaut wird und welche Fehler beim Abschluss am teuersten sind, beschreibe ich im Artikel Berufsunfähigkeitsversicherung: Häufige Fehler beim Abschluss. Einen Überblick über meine Vorgehensweise bei der Absicherung wichtiger Risiken finden Sie auf der Leistungsseite Absicherung. Wer sich grundsätzlich noch zwischen GKV und PKV entscheidet oder einen bestehenden PKV-Vertrag prüfen lassen möchte, findet den Einstieg im Leitfaden Private Krankenversicherung für Angestellte.

Wie eine unabhängige Beratung hilft

Als Finanzplaner nach §34d GewO berechne ich Ihnen die für Ihre Situation passende Krankentagegeldhöhe – inklusive des eigenen PKV-Beitrags – und vergleiche marktweit Tarife mit einer Karenzzeit, die exakt an Ihre Lohnfortzahlung anschließt. Mehr zu meiner Vorgehensweise bei der privaten Krankenversicherung finden Sie auf der Leistungsseite.

Ob und in welcher Höhe ein Krankentagegeld für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Nettoeinkommen, Ihrem PKV-Beitrag und Ihrer bestehenden Absicherung ab. Vereinbaren Sie dazu ein kostenfreies Erstgespräch – ich rechne Ihnen Ihre individuelle Tagegeldhöhe vor und zeige, wie sie sich sauber in Ihre bestehende Berufsunfähigkeits- und PKV-Absicherung einfügt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung sowie keine individuelle Beratung zu Ihrem konkreten PKV-Vertrag. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der genannten Beträge und Rechtsgrundlagen übernommen – Bemessungsgrenzen und weitere Kennzahlen werden regelmäßig angepasst. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung empfehle ich ein persönliches Erstgespräch; für steuerliche Detailfragen ziehen Sie zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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Häufig gestellte Fragen

Warum brauche ich als PKV-Versicherter überhaupt ein Krankentagegeld?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nach dem Ende der Lohnfortzahlung automatisch Krankengeld. Ein solches Auffangnetz existiert in der privaten Krankenversicherung nicht – wer privat versichert ist, muss die Einkommenslücke nach Woche 6 der Arbeitsunfähigkeit über eine separat abgeschlossene Krankentagegeldversicherung schließen.

Ab wann sollte das Krankentagegeld einsetzen?

Für Angestellte ist eine Karenzzeit von 43 Tagen der Standard, weil die gesetzliche Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber 42 Kalendertage – also 6 Wochen – abdeckt. Das Krankentagegeld sollte nahtlos ab Tag 43 einsetzen, damit zwischen Lohnfortzahlung und Tagegeld keine Lücke entsteht.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

Als Faustregel gilt: monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30, zuzüglich des eigenen PKV-Beitrags, da dieser während der Arbeitsunfähigkeit unverändert weiterläuft. Versicherer begrenzen die Höhe zudem auf das Nettoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung – 2026 liegt diese bei 5.812,50 € im Monat.

Wird der PKV-Beitrag während einer langen Krankheit ausgesetzt?

Nein. Der PKV-Beitrag läuft unabhängig von der Arbeitsfähigkeit unverändert weiter, ähnlich wie in der Elternzeit. Wer diesen Posten bei der Berechnung des Krankentagegeldes vergisst, hat im Ernstfall trotz Tagegeld eine Deckungslücke, weil ein Teil der Leistung sofort wieder für den PKV-Beitrag draufgeht.

Kann ich das Krankentagegeld später noch erhöhen, wenn mein Gehalt steigt?

Das hängt vom gewählten Tarif ab. Manche Tarife erlauben eine Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung, andere nicht. Wer bei Vertragsabschluss auf diese Option achtet, vermeidet, bei einer späteren Gehaltssteigerung erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen – ein Punkt, der beim Abschluss oft übersehen wird.

Gilt das Gleiche auch für Selbstständige?

Selbstständige haben keinen Anspruch auf gesetzliche Entgeltfortzahlung und tragen das Risiko meist schon ab einem deutlich früheren Tag. Für sie kommt in der Regel eine kürzere Karenzzeit infrage, die individuell auf die vorhandenen Rücklagen abgestimmt werden sollte. Dieser Artikel richtet sich in erster Linie an Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze.

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