Rentenlücke schließen: Was es Sie monatlich wirklich kostet
01. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit
Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nennt erstmals eine konkrete Zahl statt einer Prozentangabe: die Höhe der gesetzlichen Rente in Euro. Bei überdurchschnittlichem Einkommen liegt diese Zahl spürbar unter dem, was für den gewohnten Lebensstandard nötig wäre – die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Rente nach oben, unabhängig vom tatsächlichen Gehalt. Die Rentenlücke zu schließen ist damit keine Frage des Ob, sondern des Wie: Welcher Baustein passt, und vor allem – was kostet das monatlich wirklich?
- Die gesetzliche Rente ist durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben gedeckelt – bei überdurchschnittlichem Einkommen fällt die Lücke zum gewohnten Lebensstandard deshalb relativ größer aus als bei Durchschnittsverdienern.
- Das Rentenniveau von 48 % ist per Gesetz nur bis zum 1. Juli 2039 abgesichert; für die Zeit danach existiert aktuell keine gesetzliche Garantie gegen eine weitere Absenkung.
- Wie teuer das Schließen der Rentenlücke monatlich wird, hängt vor allem von den verbleibenden Jahren bis zur Rente ab – zehn Jahre früherer Start können die nötige Sparrate mehr als halbieren.
- Betriebliche Altersvorsorge, Rürup-Rente, das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot und der freie ETF-Sparplan schließen die Lücke auf unterschiedliche Weise – gefördert in Schicht 2 oder flexibel in Schicht 3.
- Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person beziehungsweise 2.000 € bei Zusammenveranlagung hält Kapitalerträge aus dem freien ETF-Depot unabhängig von den anderen Bausteinen anteilig steuerfrei.
- Entscheidend ist weniger der perfekte Baustein als der frühe Start mit einer konkreten monatlichen Rate, statt auf eine vermeintlich ideale Lösung zu warten.
Rentenlücke schließen: Warum der Zeitpunkt die Kosten bestimmt
Der Gesetzgeber hat das Rentenniveau mit dem Rentenpaket II bis zum 1. Juli 2039 gesetzlich bei 48 % des Durchschnittseinkommens abgesichert. Das klingt nach Sicherheit, bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Für die Zeit danach existiert aktuell keine gesetzliche Garantie gegen eine weitere Absenkung, und die demografische Entwicklung spricht eher für zusätzlichen Druck als für eine Erhöhung. Wer heute 35 oder 45 ist, plant die eigene Rentenlücke deshalb nicht allein anhand des heutigen Rentenwerts, sondern mit einem Sicherheitsabschlag für die Jahre nach 2039. Wie groß die persönliche Lücke mit den eigenen Zahlen ausfällt, lässt sich mit dem Rentenlücken-Rechner in wenigen Minuten überschlagen.
Modellrechnung: Was eine Lücke von 500 € monatlich kostet
Um die Größenordnung greifbar zu machen, hilft eine vereinfachte Modellrechnung: Eine monatliche Rentenlücke von 500 € summiert sich über 20 Rentenjahre auf ein heute benötigtes Zielkapital von rund 120.000 €. Wie viel monatlich dafür zurückgelegt werden muss, hängt fast ausschließlich davon ab, wie viele Jahre bis zum geplanten Renteneintritt bleiben – angenommen wird hier eine Durchschnittsrendite von 6 % p. a. in einem breit gestreuten ETF-Depot, vor Steuern und Kosten und ohne Garantie.
| Jahre bis zur Rente | Nötige monatliche Sparrate |
|---|---|
| 35 Jahre (Start mit 30) | ≈ 85 € im Monat |
| 25 Jahre (Start mit 40) | ≈ 175 € im Monat |
| 15 Jahre (Start mit 50) | ≈ 410 € im Monat |
Zwischen dem frühesten und dem spätesten der drei Startpunkte liegt fast der fünffache Betrag für exakt dieselbe Lücke. Was ein früherer Start über den Zinseszinseffekt hinaus konkret bewirkt, zeigt der Artikel Altersvorsorge mit 30: Was Sie jetzt tun sollten.
Vier Bausteine, die die Lücke unterschiedlich schließen
Welcher Baustein die Lücke am günstigsten schließt, hängt von Arbeitgeberzuschuss, Steuersituation und Flexibilitätsbedarf ab – eine pauschale Rangfolge gibt es nicht:
- Betriebliche Altersvorsorge (Schicht 2): lohnt sich vor allem, wenn der Arbeitgeber mehr als den gesetzlichen Mindestzuschuss zahlt. In der Auszahlphase greift die Doppelverbeitragung mit Kranken- und Pflegeversicherung – Details im Artikel Betriebliche Altersvorsorge für Angestellte.
- Rürup-Rente (Schicht 1): bringt einen Sonderausgabenabzug, ist dafür nicht beleihbar, nicht vererbbar und mündet zwingend in eine lebenslange Rente – besonders relevant für Selbstständige ohne bAV-Zugang, siehe Rürup-Rente für Selbstständige 2026.
- Altersvorsorgedepot (Schicht 2, ab 1.1.2027): kombiniert direkte staatliche Förderung mit einem gesetzlichen Kostendeckel, bindet das Kapital aber bis zum Rentenbeginn – der direkte Vergleich zum freien Depot steht im Artikel Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan.
- Freier ETF-Sparplan (Schicht 3): bleibt jederzeit verfügbar und ohne Bindung, erhält aber keine staatliche Förderung. Wie sich die drei Schichten insgesamt zueinander verhalten, zeigt der Artikel Die drei Schichten der Altersvorsorge.
Beratungs-Blick: Der typische Fall
In der Beratung sehe ich häufig, dass die Renteninformation zum ersten Mal mit Mitte 40 wirklich gelesen wird – vorher lag sie ungeöffnet in der Schublade, weil die Zahl noch weit entfernt wirkte. Der typische Fall: Die Lücke ist zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich teurer zu schließen, als es zehn Jahre früher gewesen wäre, weil die Zeit für den Zinseszinseffekt fehlt. Ebenso häufig wird der Arbeitgeberzuschuss zur bAV schlicht nicht abgerufen, obwohl er ohne Gehaltsverzicht an anderer Stelle einen direkten Renditevorteil bedeutet hätte. Beides lässt sich vermeiden, wenn die Rentenlücke als feste Rechengröße in die jährliche Finanzplanung aufgenommen wird, statt sie erst bei der nächsten Gehaltserhöhung oder dem nächsten Jobwechsel neu zu betrachten.
Typische Fehler beim Schließen der Rentenlücke
- Die Lücke erst mit Mitte 40 oder 50 zum ersten Mal durchrechnen, obwohl die Renteninformation schon Jahre vorher dieselbe Berechnung ermöglicht hätte.
- Den Arbeitgeberzuschuss zur bAV nicht abrufen, obwohl er einen direkten, risikolosen Renditevorteil darstellt.
- Nur einen einzigen Baustein nutzen, etwa ausschließlich einen ETF-Sparplan, statt geförderte und freie Bausteine zusammen zu planen.
- Mit einer zu hohen Aktienquote bis kurz vor Renteneintritt planen, ohne die sinkende Zeit zum Aussitzen von Kursschwankungen zu berücksichtigen.
- Das Rentenniveau nach 2039 unkritisch fortschreiben, obwohl die gesetzliche Absicherung aktuell genau an diesem Datum endet.
Wie sich die Entscheidung in Ihre Gesamtplanung einordnet
Das Schließen der Rentenlücke ist nur ein Baustein einer größeren Altersvorsorge-Struktur, die gesetzliche Rente, bAV und private Vorsorge zusammen betrachtet – der Gesamtleitfaden Altersvorsorge für Angestellte zeigt, wie die Bausteine ineinandergreifen. Für die individuelle Ausgestaltung, einschließlich der Frage, welche Kombination aus bAV, Rürup, Altersvorsorgedepot und ETF-Depot zu Ihrer Steuersituation passt, finden Sie mehr auf der Leistungsseite Altersvorsorge.
Wie groß Ihre persönliche Rentenlücke tatsächlich ausfällt und mit welcher monatlichen Rate sie sich in Ihrem Zeithorizont realistisch schließen lässt, zeigt sich am Ende nur anhand Ihrer eigenen Zahlen. Vereinbaren Sie dazu ein kostenfreies Erstgespräch – ich rechne mit Ihnen gemeinsam durch, welcher Baustein zu Ihrer Situation passt.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Die genannten Modellrechnungen sind vereinfachte Annahmen ohne Garantie und berücksichtigen weder Steuern noch Kosten. Er basiert auf dem Rechtsstand von Oktober 2026, unter anderem dem aktuellen Rentenniveau und dem Sparerpauschbetrag – spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der genannten Angaben übernommen. Für die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls ziehen Sie zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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Häufig gestellte Fragen
Wie finde ich heraus, wie groß meine Rentenlücke tatsächlich ist?
Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nennt die bereits erworbene und die bei weiterer Beitragszahlung hochgerechnete Rente in Euro. Daraus lässt sich die Lücke zum gewünschten Versorgungsniveau grob ableiten. Für eine schnelle Ersteinschätzung mit eigenen Zahlen eignet sich der Rentenlücken-Rechner – eine verlässliche Planung braucht am Ende aber immer den Abgleich mit der persönlichen Gesamtsituation.
Was kostet es monatlich, eine Rentenlücke von 500 € zu schließen?
Das hängt fast ausschließlich von der verbleibenden Zeit bis zur Rente ab. In einer Modellrechnung mit 6 % p. a. Rendite liegt die nötige Sparrate bei 35 Jahren Restlaufzeit bei rund 85 € im Monat, bei 25 Jahren bei rund 175 € und bei nur noch 15 Jahren bei rund 410 €. Der Zeitpunkt des Starts hat damit einen größeren Einfluss auf die Kosten als die Wahl des Produkts.
Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge, um die Lücke zu schließen?
Immer dann, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht – dieser Zuschuss ist ein direkter Renditevorteil, der sich mit keinem privaten Produkt nachbilden lässt. Nachteil ist die Doppelverbeitragung mit Kranken- und Pflegeversicherung in der Auszahlphase, die den Vorteil bei kleineren Zuschüssen teilweise wieder aufzehrt. Ob sich die bAV für Ihre konkrete Gehaltsstruktur rechnet, lässt sich nur mit den tatsächlichen Zahlen klären.
Ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 besser als ein freier ETF-Sparplan?
Keine der beiden Varianten ist pauschal besser, sie gehören zu unterschiedlichen Schichten der Altersvorsorge. Das Altersvorsorgedepot bringt ab 2027 eine direkte staatliche Förderung und einen gesetzlichen Kostendeckel mit, ist dafür aber bis zum Rentenbeginn gebunden. Der freie ETF-Sparplan bleibt jederzeit verfügbar, erhält aber keine Förderung – für die meisten ist eine Kombination aus beidem sinnvoller als eine Entweder-oder-Entscheidung.
Was, wenn ich erst mit Mitte 50 anfange, meine Rentenlücke zu schließen?
Ein später Start bedeutet eine deutlich höhere monatliche Rate für dieselbe Lücke, macht das Schließen aber nicht unmöglich. Mit kürzerer Anlagedauer sinkt gleichzeitig die sinnvolle Aktienquote, weil weniger Zeit bleibt, um Kursschwankungen auszusitzen – die Kombination aus mehreren Bausteinen und einer realistischen Einschätzung der verbleibenden Sparfähigkeit wird in diesem Alter wichtiger als die Suche nach der höchsten Rendite.
Zählt die Rentenlücke komplett zu meinen eigenen Kosten?
Nein, nicht zwingend. Bei der Entgeltumwandlung in eine bAV ist der Arbeitgeber zu einem gesetzlichen Mindestzuschuss verpflichtet, sofern er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart – dieser Zuschuss reduziert die eigenen Kosten unmittelbar. Details dazu, einschließlich der Grenzen und Fallstricke der Doppelverbeitragung, erkläre ich im Artikel zur betrieblichen Altersvorsorge für Angestellte.
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