Rürup-Rente für Angestellte: Lohnt sich die Basisrente neben der bAV?
12. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit
Sebastian, 37, Teamleiter bei einem mittelständischen Maschinenbauer aus Nürnberg, wurde nach einer Beförderung von 68.000 € auf 92.000 € Jahresgehalt gehoben. In der Beratung sehe ich bei solchen Gehaltssprüngen häufig denselben Reflex: Die bAV-Rate wird erhöht, und mehr wird nicht weiter geprüft. Dass eine Rürup-Rente für Angestellte ein eigener, von der bAV unabhängiger Fördertopf ist, wissen die wenigsten – und lassen dadurch regelmäßig mehrere Tausend Euro Steuervorteil pro Jahr ungenutzt liegen.
- Der Rürup-Höchstbetrag 2026 liegt bei 30.826 € für Ledige, wird bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aber um den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen.
- Bei einem Bruttojahresgehalt von 90.000 € bleiben nach dieser Kürzung trotzdem rund 14.000 € ungenutzter Rürup-Spielraum pro Jahr, bei einem Gehalt auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze noch knapp 12.000 €.
- Die Rürup-Rente wirkt über den Sonderausgabenabzug und ist ein eigener Fördertopf – unabhängig davon, ob Sie die 8-%-Grenze der Entgeltumwandlung zur bAV bereits ausgeschöpft haben.
- Interessant wird die zusätzliche Rürup-Rente vor allem für Angestellte mit hohem Grenzsteuersatz, die nach einem Gehaltssprung mehr als die steuerbegünstigte bAV-Grenze zurücklegen wollen.
- Die spätere Rente unterliegt 2026 zu 84 % der nachgelagerten Besteuerung und steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte – das mindert den Vorteil im Ruhestand und muss in die Rechnung einfließen.
- Wer stattdessen auf Verfügbarkeit Wert legt, kommt mit einem zusätzlichen ETF-Depot oder ab 2027 dem Altersvorsorgedepot oft flexibler ans Ziel als mit einer weiteren Kapitalbindung.
Rürup-Rente für Angestellte: Nicht nur ein Produkt für Selbstständige
Die Rürup-Rente (Basisrente) gilt in der öffentlichen Wahrnehmung fast ausschließlich als Altersvorsorge für Selbstständige – weil sie dort den Platz der fehlenden gesetzlichen Rente einnimmt. Dabei können auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Rürup-Vertrag abschließen und die Beiträge über den Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen. Der Unterschied zu Selbstständigen liegt nicht im Zugang, sondern im absetzbaren Höchstbetrag: Bei Angestellten wird er gekürzt, weil der Gesetzgeber eine Doppelförderung neben der ohnehin bezuschussten gesetzlichen Rente vermeiden will.
Warum der Höchstbetrag bei Angestellten gekürzt wird
2026 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare – abgeleitet aus der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung von 124.800 € jährlich, multipliziert mit deren Beitragssatz von 24,7 %. Nach § 10 Abs. 3 EStG wird dieser Höchstbetrag bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um den Betrag gekürzt, der dem Gesamtbeitrag – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen – zur allgemeinen Rentenversicherung entspricht. 2026 beträgt dieser Beitragssatz 18,6 %, berechnet auf das rentenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr. Selbstständige ohne Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente unterliegen dieser Kürzung in aller Regel nicht und können den Höchstbetrag deutlich weiter ausschöpfen – mehr dazu im Artikel Rürup-Rente für Selbstständige 2026.
Modellrechnung: Wie viel Rürup-Spielraum tatsächlich bleibt
Trotz der Kürzung bleibt bei den meisten Angestellten ein überraschend großer, ungenutzter Rürup-Spielraum. Die folgende Übersicht zeigt drei Beispiele für 2026, jeweils ohne Berücksichtigung einer laufenden Entgeltumwandlung:
| Bruttojahresgehalt | GRV-Gesamtbeitrag (18,6 %) | Verbleibender Rürup-Spielraum |
|---|---|---|
| 70.000 € | 13.020 € | 17.806 € im Jahr (≈ 1.484 € im Monat) |
| 90.000 € | 16.740 € | 14.086 € im Jahr (≈ 1.174 € im Monat) |
| 101.400 € (= Beitragsbemessungsgrenze) | 18.860 € | 11.966 € im Jahr (≈ 997 € im Monat) |
Vereinfachte Modellrechnung für Ledige, ohne Kirchensteuer und ohne laufende Entgeltumwandlung. Verheiratete mit Zusammenveranlagung verdoppeln den Höchstbetrag auf 61.652 €.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bedeutet der Spielraum im 90.000-€-Beispiel eine jährliche Steuerersparnis von rund 5.916 € – der tatsächliche Netto-Aufwand für die zusätzliche Altersvorsorge liegt damit deutlich unter der eingezahlten Summe. Wer bereits eine Entgeltumwandlung zur bAV nutzt, profitiert zusätzlich geringfügig: Nur der sozialversicherungsfreie Teil bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 338 € im Monat) senkt das rentenversicherungspflichtige Einkommen und vergrößert dadurch den Rürup-Spielraum leicht – der Effekt bleibt in der Praxis aber überschaubar und sollte im Einzelfall exakt nachgerechnet werden.
Rürup oder zusätzliche bAV: Was sich nach einem Gehaltssprung mehr lohnt
Nach einem Gehaltssprung stellt sich häufig die Frage, wohin zusätzliches Sparvolumen fließen soll. Die betriebliche Altersvorsorge ist bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze – 2026 sind das 676 € im Monat – steuerlich begünstigt, darüber hinaus bringt eine weitere Entgeltumwandlung keinen steuerlichen Vorteil mehr. Die Rürup-Rente ist davon unabhängig ein eigener Fördertopf: Wer die bAV-Grenze bereits ausschöpft und weiter sparen will, findet in der Rürup-Rente einen zusätzlichen Hebel, der sich nicht mit der Entgeltumwandlung überschneidet. Wie sich die bAV im Detail rechnet und welche Grenzen 2026 dort gelten, zeigt der Artikel Betriebliche Altersvorsorge für Angestellte: Lohnt sich die Entgeltumwandlung?. Ein Vorteil, den die bAV in dieser Konstellation behält: den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % – diesen gibt es bei der Rürup-Rente nicht, dort trägt der Angestellte den Beitrag vollständig allein.
Die Kehrseite: nachgelagerte Besteuerung und fehlende Flexibilität
Der Steuervorteil beim Einzahlen ist nur die eine Seite der Rechnung. Das angesparte Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden – nicht vorzeitig entnehmbar, nicht beleihbar, nicht im klassischen Sinn vererbbar, und die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente ab frühestens 62 Jahren. In der Rente greift die nachgelagerte Besteuerung: Der Besteuerungsanteil liegt 2026 bei 84 % und steigt für jeden späteren Rentenbeginn-Jahrgang um weitere 0,5 Prozentpunkte, bis er 2058 bei 100 % ankommt. Wer absehbar auch im Ruhestand mit einem hohen Steuersatz rechnet oder kurzfristig verfügbares Kapital braucht, sollte den Rürup-Spielraum deshalb nicht automatisch voll ausreizen, sondern gegen ein flexibleres ETF-Depot oder das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot abwägen – ein ausführlicher Vergleich dazu im Artikel Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan: Was passt zu Ihnen?.
Typische Fehler bei der Rürup-Rente für Angestellte
- Annehmen, Rürup sei ausschließlich etwas für Selbstständige – und dadurch einen eigenständigen Fördertopf neben der bAV komplett übersehen.
- Den verbleibenden Höchstbetrag nie konkret berechnen, obwohl die Kürzung um den Rentenversicherungsbeitrag meist deutlich weniger Spielraum wegnimmt, als vermutet wird.
- Den Rürup-Spielraum voll ausschöpfen, ohne die eigene Liquidität zu prüfen – das gebundene Kapital steht im Ernstfall nicht zur Verfügung.
- Nur die Steuerersparnis beim Einzahlen betrachten und die nachgelagerte Besteuerung in der Rente dabei ausblenden.
- Erst die bAV-Grenze überschreiten, statt den unabhängigen Rürup-Fördertopf zu nutzen – oberhalb von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze bringt zusätzliche Entgeltumwandlung keinen Steuervorteil mehr.
Wie die Rürup-Rente in Ihre Gesamtstrategie passt
Die Rürup-Rente ist ein Baustein der Basisversorgung in Schicht 1 des Drei-Schichten-Modells, neben der gesetzlichen Rente. Wie die drei Schichten insgesamt zusammenspielen, erkläre ich im Artikel Die drei Schichten der Altersvorsorge: Was steckt dahinter?. Einen Vergleich von Riester, Rürup und ETF-Sparplan für unterschiedliche Lebenssituationen finden Sie im Artikel Riester, Rürup oder ETF-Sparplan: Was passt zu Ihnen?. Einen ausführlichen Gesamtleitfaden zur Altersvorsorge für Angestellte, inklusive Rentenlücken-Rechner, finden Sie unter Altersvorsorge für Angestellte. Für die individuelle Berechnung Ihres konkreten Rürup-Spielraums, inklusive Zusammenspiel mit Ihrer bAV, finden Sie mehr auf der Leistungsseite Altersvorsorge.
Wie viel Rürup-Spielraum nach Ihrem Gehaltssprung konkret bleibt und ob sich die Basisrente neben Ihrer bestehenden bAV wirklich lohnt, lässt sich nur anhand Ihrer tatsächlichen Zahlen klären. Vereinbaren Sie dazu ein kostenfreies Erstgespräch – ich rechne Ihren persönlichen Höchstbetrag und das Zusammenspiel mit Ihrer bAV gemeinsam mit Ihnen durch.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Er basiert auf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 und den zum Veröffentlichungszeitpunkt geltenden Werten der §§ 3 und 10 EStG – Höchstbeträge, Beitragssätze und Rechengrößen werden regelmäßig angepasst und können sich seither geändert haben. Für eine auf Ihre persönliche Steuersituation zugeschnittene Einschätzung ziehen Sie zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
Passt das zu Ihrer Situation?
Im kostenfreien Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Altersvorsorge.
Häufig gestellte Fragen
Können Angestellte überhaupt eine Rürup-Rente abschließen?
Ja. Die Rürup-Rente steht nicht nur Selbstständigen offen, sondern grundsätzlich jedem – auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der Unterschied liegt nicht im Zugang, sondern im absetzbaren Höchstbetrag: Bei Angestellten wird er um den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt, bei Selbstständigen in aller Regel nicht.
Warum wird der Rürup-Höchstbetrag bei Angestellten gekürzt?
Nach § 10 Abs. 3 EStG mindert sich der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen um den Betrag, der dem Gesamtbeitrag – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil – zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich zur ohnehin geförderten gesetzlichen Rente den vollen Rürup-Höchstbetrag ausschöpfen.
Wie viel Rürup-Spielraum bleibt bei einem Gehalt über 90.000 € im Jahr?
Bei 90.000 € Bruttojahresgehalt liegt der fiktive Rentenversicherungsbeitrag 2026 bei 18,6 % davon, also 16.740 €. Vom Höchstbetrag von 30.826 € bleiben damit rund 14.086 € im Jahr beziehungsweise etwa 1.174 € im Monat ungenutzter Spielraum für eine Rürup-Rente übrig.
Lohnt sich Rürup eher als eine zusätzliche freiwillige Einzahlung in die bAV?
Oberhalb von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze – 2026 sind das 676 € im Monat – ist eine weitere Entgeltumwandlung steuerlich nicht mehr begünstigt. Die Rürup-Rente ist dagegen ein eigener Fördertopf über den Sonderausgabenabzug, der von der bAV-Grenze unabhängig ist. Für zusätzliches Sparvolumen nach Ausschöpfung der bAV ist Rürup deshalb oft der nächste sinnvolle Hebel, sofern die fehlende Flexibilität tragbar ist.
Wirkt sich meine Entgeltumwandlung zur bAV auf den Rürup-Spielraum aus?
Nur der sozialversicherungsfreie Teil der Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze senkt das rentenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen und erhöht dadurch geringfügig den verbleibenden Rürup-Höchstbetrag. Der Effekt ist in der Praxis klein, lohnt sich bei einer genauen Berechnung aber mitzunehmen.
Was passiert mit meiner Rürup-Rente bei einem Jobwechsel?
Nichts – anders als die bAV läuft die Rürup-Rente als privater Vertrag unabhängig vom Arbeitgeber weiter. Ein Jobwechsel mit Gehaltssprung verändert höchstens den für Sie sinnvollen Höchstbetrag, nicht den Vertrag selbst.
Weiterlesen
Fragen zu Ihrer persönlichen Situation?
Kostenfreies Erstgespräch