Berufsunfähigkeitsversicherung in der Elternzeit: Beitragsfrei stellen oder weiterzahlen?
16. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit
Mit der Geburt eines Kindes sinkt bei vielen Angestellten das Nettoeinkommen auf das Elterngeld – beim Basiselterngeld maximal 1.800 € und mindestens 300 € im Monat, bei höherem vorherigem Einkommen greift meist die Kappungsgrenze von 65 % des Netto-Einkommens. In dieser Phase werden laufende Verträge durchgesehen, und die Berufsunfähigkeitsversicherung steht dabei schnell auf der Streichliste. Die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Elternzeit zu kürzen oder zu kündigen, kann sich aber gerade in einer Lebensphase mit neuen finanziellen Verpflichtungen als teure Entscheidung erweisen.
- Während der Elternzeit sinkt das Nettoeinkommen auf das Elterngeld, das beim Basiselterngeld höchstens 1.800 € und mindestens 300 € im Monat beträgt – die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört in dieser Phase trotzdem zu den Verträgen, die zuletzt angetastet werden sollten.
- Neben dem vollen Weiterzahlen stehen meist drei Alternativen zur Wahl: Beitragsstundung, Beitragsreduzierung und Beitragsfreistellung – mit jeweils unterschiedlichen Folgen für den Schutz und die spätere Wiederaufnahme.
- Bei der Beitragsstundung bleibt die volle BU-Rente erhalten, die ausgesetzten Beiträge müssen nach der Pause aber nachgezahlt werden; einige Gesellschaften begrenzen die Stundung für die Elternzeit auf einen festen Zeitraum.
- Eine Beitragsfreistellung senkt die BU-Rente auf eine deutlich niedrigere beitragsfreie Rente, und bei manchen Tarifen löst die spätere Wiederaufnahme der Zahlungen eine erneute Gesundheitsprüfung aus.
- Eine Kündigung des Vertrags ist in den allermeisten Fällen die teuerste Option, weil ein späterer Neuabschluss mit höherem Eintrittsalter und erneuter Gesundheitsprüfung einhergeht.
- Für die Leistungsprüfung zählt bei modernen Tarifen weiterhin die zuletzt vor der Elternzeit ausgeübte berufliche Tätigkeit – vorausgesetzt, der Vertrag stellt das für Erziehungszeiten auch ausdrücklich klar.
Berufsunfähigkeitsversicherung in der Elternzeit: Welche Optionen es wirklich gibt
Einen gesetzlichen Sonderstatus für den BU-Vertrag gibt es während der Elternzeit nicht – anders als beim Arbeitsverhältnis, das für bis zu drei Jahre pro Kind ruht, ohne dass der Arbeitsplatz verloren geht. Was mit den BU-Beiträgen passiert, regelt ausschließlich der Vertrag mit dem jeweiligen Versicherer. In der Praxis stehen meist vier Wege offen: unverändert weiterzahlen, die Beiträge stunden, die versicherte Rente reduzieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Kündigen ist technisch ebenfalls möglich, aber fast immer die teuerste Variante.
| Option | Schutz während der Pause | Folge bei Wiederaufnahme |
|---|---|---|
| Unverändert weiterzahlen | Volle BU-Rente bleibt bestehen | Keine |
| Beitragsstundung | Volle BU-Rente bleibt bestehen | Nachzahlung der gestundeten Beiträge, zeitlich meist begrenzt |
| Beitragsreduzierung | Reduzierte BU-Rente in vereinbarter Höhe | Erhöhung auf die alte Rente oft nur mit neuer Gesundheitsprüfung |
| Beitragsfreistellung | Stark reduzierte beitragsfreie Rente | Wiederaufnahme nach längerer Pause oft mit neuer Gesundheitsprüfung |
| Kündigung | Kein Schutz mehr | Neuabschluss zu höherem Alter, erneute Gesundheitsprüfung |
Beitragsstundung: Voller Schutz, aber mit Nachzahlungspflicht
Bei der Beitragsstundung bleibt die vereinbarte BU-Rente in voller Höhe bestehen, während die Zahlung der Beiträge für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt wird. Der entscheidende Haken: Die gestundeten Beiträge sind keine Schuld, die einfach verschwindet, sondern müssen nach Ende der Stundung nachgezahlt werden, entweder in einer Summe oder über eine zeitlich gestreckte Rückzahlung. Einige Gesellschaften begrenzen die Stundung speziell für die Elternzeit auf einen festen Zeitraum von mehreren Jahren. Wer plant, nach der Elternzeit wieder ein ausreichendes Einkommen zu erzielen, erhält mit dieser Variante den vollen Schutz, ohne die Gesundheitseinstufung des Vertrags zu verlieren.
Beitragsreduzierung und Beitragsfreistellung: Weniger Schutz, dafür dauerhaft günstiger
Wer die Beiträge nicht nur aufschieben, sondern tatsächlich senken will, kann die versicherte BU-Rente reduzieren. Die Leistung im Ernstfall sinkt entsprechend, dafür bleibt der Vertrag mit einem niedrigeren Beitrag aktiv. Die Beitragsfreistellung geht noch einen Schritt weiter: Die Beitragszahlung entfällt vollständig, die BU-Rente sinkt auf eine sogenannte beitragsfreie Rente, die sich aus den bis dahin eingezahlten Beiträgen ergibt – bei einem erst wenige Jahre laufenden Vertrag kann das nur ein Bruchteil der ursprünglich vereinbarten Summe sein. Bei beiden Varianten verlangen manche Gesellschaften eine erneute Gesundheitsprüfung, sobald die Rente später wieder angehoben oder die volle Beitragszahlung nach einer längeren Pause wieder aufgenommen wird – bei einigen Tarifen etwa, wenn die Unterbrechung länger als drei Jahre dauert. Ob diese Frist auch für den eigenen Vertrag gilt, steht in den jeweiligen Bedingungen.
Warum eine Kündigung während der Elternzeit fast immer die teuerste Lösung ist
Eine Kündigung spart kurzfristig den kompletten Beitrag, hat aber langfristig die größten Nachteile. Ein späterer Neuabschluss erfolgt zum dann aktuellen, höheren Eintrittsalter und mit einer komplett neuen Gesundheitsprüfung. Dabei müssen auch Beschwerden angegeben werden, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt aufgetreten sind, etwa Rückenprobleme oder eine Rektusdiastase. Das kann zu einem höheren Beitrag, zu Leistungsausschlüssen für bestimmte Körperregionen oder im ungünstigsten Fall zur Ablehnung führen. Eine Stundung oder Freistellung erhält dagegen die ursprüngliche Gesundheitseinstufung und lässt sich bei Bedarf wieder zurücknehmen, ohne dass der Vertrag komplett neu verhandelt werden muss.
Zuletzt ausgeübte Tätigkeit bleibt maßgeblich – wenn der Vertrag das klarstellt
Für die Leistungsprüfung im Ernstfall zählt bei den meisten modernen BU-Tarifen die Tätigkeit, die zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde – unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt Elternzeit, eine längere Pause oder Arbeitslosigkeit vorliegt. Ältere oder einfacher gestaltete Tarife können hier weniger eindeutig formuliert sein und im Zweifel stärker auf die allgemeine Lebensführung statt auf den konkret ausgeübten Beruf abstellen. Wer während der Elternzeit zusätzlich die Arbeitszeit reduziert oder nach der Rückkehr in Teilzeit arbeitet, sollte zudem prüfen, wie der Vertrag eine spätere Arbeitszeiterhöhung bei der Einstufung berücksichtigt. Mehr zum Verzicht auf die abstrakte Verweisung, der dabei grundsätzlich hilft, erkläre ich im Artikel Nachversicherungsgarantie BU: Worauf Sie achten müssen.
Typische Fehler bei der BU während der Elternzeit
- Den Vertrag kündigen, um schnell Geld zu sparen, statt zunächst eine Stundung oder Freistellung mit dem Versicherer zu klären.
- Die Beitragsfreistellung ohne Blick auf die neue Rentenhöhe wählen, obwohl die beitragsfreie Rente bei jungen Verträgen oft nur einen Bruchteil der ursprünglichen Summe beträgt.
- Fristen für eine Gesundheitsprüfung bei der Wiederaufnahme übersehen, obwohl sich der Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert haben kann.
- Nicht prüfen, ob der Vertrag für Erziehungszeiten ausdrücklich auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abstellt, statt sich auf eine für den Ernstfall ungünstigere allgemeine Formulierung zu verlassen.
- Die Entscheidung allein an der kurzfristigen Liquidität festmachen, ohne die langfristigen Folgen für Beitrag und Gesundheitseinstufung im Vergleich abzuwägen.
In der Beratung sehe ich häufig, dass die BU-Versicherung erst wenige Wochen vor dem errechneten Geburtstermin thematisiert wird, wenn die Elterngeld-Lücke im Budget schon konkret sichtbar ist. Der typische Fall: Zwei Angestellte planen den Haushalt für die Elternzeit neu, kürzen dabei pauschal alle Versicherungsbeiträge und stellen die BU beitragsfrei, ohne die neue, deutlich niedrigere Rente mit dem tatsächlichen Bedarf im Ernstfall abzugleichen. Ein Blick in die Bedingungen vor der Entscheidung – idealerweise schon vor der Geburt – zeigt meist, dass eine befristete Stundung den vollen Schutz günstiger erhält, als es auf den ersten Blick wirkt. Wie sich die passende Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung rund um die Geburt bestimmen lässt, beschreibe ich im Artikel Risikolebensversicherung nach der Geburt. Wie Sie parallel dazu mit dem ETF-Sparplan während der Elternzeit umgehen, zeige ich im Artikel ETF-Sparplan in der Elternzeit: Pausieren, reduzieren oder weiterlaufen lassen?.
Als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d GewO vergleiche ich für Sie, welche Gesellschaft für Ihren Vertrag die passende Lösung für die Elternzeit anbietet – von der Stundungsdauer bis zu den Bedingungen für eine Wiederaufnahme ohne neue Gesundheitsprüfung. Mehr zu meiner Vorgehensweise bei der Absicherung wichtiger Risiken finden Sie auf der entsprechenden Leistungsseite.
Ob sich für Ihren bestehenden BU-Vertrag eine Stundung, eine Reduzierung oder eine Freistellung eignet und wie Sie den vollen Schutz nach der Elternzeit am einfachsten wiederherstellen, klärt sich am besten anhand Ihres konkreten Tarifs. Vereinbaren Sie dazu ein kostenfreies Erstgespräch.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Wie Stundung, Reduzierung und Freistellung ausgestaltet sind und ob dafür eine neue Gesundheitsprüfung nötig wird, regelt jede Gesellschaft in ihren eigenen Bedingungen und kann abweichen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der genannten Angaben übernommen. Für eine auf Ihren Vertrag zugeschnittene Einschätzung empfehle ich ein persönliches Erstgespräch.
Passt das zu Ihrer Situation?
Im kostenfreien Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Absicherung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit einfach pausieren?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause gibt es nicht – anders als beim Arbeitsverhältnis ist die Elternzeit für den BU-Vertrag kein automatischer Sonderfall. Was möglich ist, regeln die Bedingungen des jeweiligen Tarifs: Viele Gesellschaften bieten eine befristete Beitragsstundung oder eine Beitragsfreistellung an, manche speziell mit Verweis auf Elternzeit oder Erziehungsurlaub. Welche Variante zur Verfügung steht und wie lange sie läuft, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter deutlich.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsstundung und Beitragsfreistellung?
Bei der Beitragsstundung bleibt die volle BU-Rente bestehen, die Zahlung wird lediglich aufgeschoben und muss nach der Stundungsphase nachgezahlt werden. Bei der Beitragsfreistellung entfällt die Beitragspflicht dauerhaft, dafür sinkt die versicherte Rente auf eine sogenannte beitragsfreie Rente, die je nach bisheriger Laufzeit und Tarif deutlich niedriger ausfällt als die ursprünglich vereinbarte Summe. Wer den vollen Schutz erhalten möchte und nach der Elternzeit wieder ein ausreichendes Einkommen erwartet, liegt mit der Stundung meist richtig.
Sinkt meine BU-Rente automatisch, wenn ich die Beiträge während der Elternzeit nicht zahle?
Ja, sofern der Vertrag ohne weitere Vereinbarung in die Beitragsfreistellung wechselt. Die BU-Rente wird dann auf den Betrag reduziert, der sich aus den bis dahin eingezahlten Beiträgen rechnerisch ergibt – bei einem noch jungen Vertrag kann das nur ein Bruchteil der ursprünglichen Rente sein. Deshalb lohnt sich vor der Elternzeit ein Blick in die Vertragsbedingungen, ob stattdessen eine Stundung ohne Leistungskürzung möglich ist.
Brauche ich nach der Elternzeit eine neue Gesundheitsprüfung, um den vollen Schutz wiederherzustellen?
Das hängt vom Tarif und von der Dauer der Unterbrechung ab. Bei einer Beitragsstundung verlangen die meisten Gesellschaften keine neue Prüfung, weil die Rente während der gesamten Zeit unverändert bestehen bleibt. Nach einer Beitragsfreistellung ist bei einigen Anbietern eine erneute Gesundheitsprüfung nötig, sobald die Wiederaufnahme der vollen Beiträge eine bestimmte Frist überschreitet – bei manchen Gesellschaften etwa drei Jahre. Die genaue Regelung steht in den Vertragsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
Sollte ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit kündigen, um Geld zu sparen?
In den meisten Fällen nicht. Ein späterer Neuabschluss erfolgt zu einem höheren Eintrittsalter und mit einer erneuten Gesundheitsprüfung, bei der auch Beschwerden aus Schwangerschaft oder Geburt angegeben werden müssen. Das kann den Beitrag dauerhaft erhöhen oder im ungünstigsten Fall zu Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Eine Stundung oder Freistellung erhält zumindest die ursprüngliche Gesundheitseinstufung und lässt sich bei Bedarf rückgängig machen.
Zählt die Elternzeit bei der BU-Leistungsprüfung als Zeit ohne Beruf?
Maßgeblich ist bei den meisten modernen Tarifen die zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte berufliche Tätigkeit, unabhängig davon, ob währenddessen Elternzeit, eine längere Pause oder Arbeitslosigkeit vorliegt. Ältere oder einfacher gestaltete Tarife können das anders regeln und im Ernstfall auf eine allgemeine Lebensführung statt auf den konkreten Beruf abstellen. Ob der eigene Vertrag das für Erziehungszeiten eindeutig zugunsten der zuletzt ausgeübten Tätigkeit regelt, lässt sich anhand der Bedingungen oder im Gespräch mit dem Versicherer klären.
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