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Altersvorsorge

Fondspolice oder Altersvorsorgedepot: Was ab 2027 zu Ihrer Altersvorsorge passt

06. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Fondspolice oder Altersvorsorgedepot: Diese Entscheidung wird ab dem 1. Januar 2027 für alle relevant, die bereits eine fondsgebundene Rentenversicherung besparen oder aktuell eine abschließen wollen. Beide Produkte investieren in Fonds und ETFs, unterscheiden sich aber in einem entscheidenden Punkt: Die Fondspolice gehört zur privaten Vorsorge in Schicht 3 ohne direkte staatliche Förderung, das Altersvorsorgedepot zur Zusatzversorgung in Schicht 2 mit staatlicher Zulage. Diese Zuordnung hat spürbare Folgen für Förderung, Bindung und Besteuerung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Fondspolice und Altersvorsorgedepot investieren beide in Fonds und ETFs, gehören aber zu unterschiedlichen Schichten: die Fondspolice zu Schicht 3 ohne staatliche Förderung, das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot zu Schicht 2 mit direkter Zulage.
  • Das Altersvorsorgedepot bringt bis zu 540 € Zulage pro Jahr, gestaffelt in 50 Cent je Euro für die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro für die nächsten 1.440 € – mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr sind Voraussetzung.
  • Eine Fondspolice kann bei Kapitalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr vom Halbeinkünfteverfahren profitieren – das gilt nicht bei laufender Rentenzahlung.
  • Fondswechsel innerhalb der Police lösen anders als im Depot keine sofortige Besteuerung aus, dafür ist die laufende Kostenstruktur je nach Tarif höher als beim Altersvorsorgedepot mit Kostendeckel.
  • Beide Bausteine schließen sich nicht gegenseitig aus – in der Beratungspraxis ist die Kombination aus bestehender Fondspolice und zusätzlichem Altersvorsorgedepot häufig sinnvoller als eine Entweder-oder-Entscheidung.

Fondspolice oder Altersvorsorgedepot: zwei Schichten, zwei Logiken

Wie die drei Schichten der Altersvorsorge grundsätzlich gegeneinander abgegrenzt sind, erkläre ich ausführlich im Artikel Die drei Schichten der Altersvorsorge: Was steckt dahinter?. Entscheidend für die Einordnung ist nicht das Anlagemedium – beide Produkte stecken Beiträge in Fonds oder ETFs –, sondern ob eine direkte staatliche Förderung vorliegt. Beim Altersvorsorgedepot ist das der Fall, bei der klassischen Fondspolice ohne Riester-Baustein nicht. Daraus ergeben sich unterschiedliche Regeln für Zulage, Bindung und Steuer.

Das Altersvorsorgedepot: Zulage mit Bedingungen

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 26. Mai 2026 verkündet, die neuen Produkte starten zum 1. Januar 2027 als Nachfolger der Riester-Rente. Die maximale Grundzulage liegt bei 540 € pro Jahr: 50 Cent je eingezahltem Euro für die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro für die nächsten 1.440 € – damit die Zulage überhaupt greift, sind mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr nötig. Familien erhalten zusätzlich bis zu 300 € Zulage pro Kind, Berufseinsteiger unter 25 Jahren einen Bonus von 200 €. Für das verpflichtende Standardprodukt gilt außerdem ein gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1,0 % effektive Jahreskosten – im parlamentarischen Verfahren von ursprünglich geplanten 1,5 % gesenkt. Alle Details zu Förderung und Produktausgestaltung lesen Sie im Artikel Altersvorsorgedepot 2027: Der komplette Leitfaden.

Die Fondspolice: kein Zulage-Automatismus, dafür steuerliche Eigenheiten

Eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Riester-Förderung erhält keine direkte staatliche Zulage. Dafür bringt sie zwei steuerliche Besonderheiten mit, die ein reines Depot nicht hat: Fondswechsel innerhalb der Police lösen keine sofortige Besteuerung von Kursgewinnen aus, und bei einer Kapitalauszahlung als Einmalbetrag nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit und ab dem 62. Lebensjahr greift das Halbeinkünfteverfahren nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG – es wird nur die Hälfte des Ertragsanteils mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Diese Vergünstigung gilt ausschließlich bei einer Einmalzahlung, nicht bei laufendem Rentenbezug. Wie sich die Kostenstruktur zwischen Netto- und Bruttopolice unterscheidet, erkläre ich im Artikel Nettopolice vs. Bruttopolice: Der Unterschied erklärt.

Die Gegenüberstellung im Überblick

MerkmalFondspolice (Schicht 3)Altersvorsorgedepot (Schicht 2)
Staatliche FörderungKeine direkte FörderungZulage bis 540 € p.a.
KostenTarifabhängig, bei Bruttopolice AbschlusskostenMax. 1,0 % p.a. im Standardprodukt
FondswechselSteuerlich neutralJe nach Anbieter, i. d. R. innerhalb des Produkts möglich
Besteuerung bei AuszahlungHalbeinkünfteverfahren bei Einmalzahlung (12/62-Regel)Nachgelagert, abhängig von Auszahlform
Verfügbarkeit vor RenteRückkauf möglich, oft mit VerlustFörderunschädlicher Zugriff nur eingeschränkt

Für wen was passt

Wer noch keinen Vertrag in Schicht 2 oder 3 hat und ab 2027 neu startet, sichert sich mit dem Altersvorsorgedepot zuerst die Zulage – sie übersteigt bei den meisten Sparraten den Kostenvorteil einer günstigen Fondspolice deutlich. Wer bereits eine laufende, kostengünstige Nettopolice bespart und noch viele Jahre bis zur Rente vor sich hat, lässt diese in aller Regel unverändert weiterlaufen und baut das Altersvorsorgedepot als zusätzlichen, geförderten Baustein daneben auf. Wer dagegen eine teure Bruttopolice mit hohen laufenden Kosten hält, sollte vor jeder Entscheidung die Effektivkosten und den aktuellen Rückkaufswert prüfen, bevor er weitere Beiträge in den bestehenden Vertrag steckt oder ihn beitragsfrei stellt.

In der Beratung sehe ich häufig, dass Mandant:innen mit einer älteren Bruttopolice zunächst davon ausgehen, sich zwischen Kündigung und Weiterführung entscheiden zu müssen. Dabei übersehen sie, dass eine dritte Option meist die bessere ist: den bestehenden Vertrag unangetastet laufen lassen und die neue Förderung über das Altersvorsorgedepot separat aufbauen, statt den eingezahlten Betrag der Police durch eine vorzeitige Kündigung zu gefährden.

Typische Fehler bei der Entscheidung

  • Eine laufende Fondspolice vorschnell kündigen, ohne den aktuellen Rückkaufswert und die bereits investierten Abschlusskosten zu prüfen.
  • Die volle Zulage von 540 € erwarten, ohne die gestaffelte Berechnung und den nötigen Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr zu berücksichtigen.
  • Annehmen, beide Produkte schließen sich aus, statt die Kombination aus bestehender Police und neuem Altersvorsorgedepot zu prüfen.
  • Das Halbeinkünfteverfahren auf eine laufende Rentenzahlung anwenden wollen, obwohl es ausschließlich bei Kapitalauszahlung als Einmalbetrag greift.
  • Den Kostendeckel des Altersvorsorgedepots mit allen Anbietervarianten gleichsetzen – er gilt nur für das zertifizierte Standardprodukt, nicht für jedes Angebot.

Wie beide Bausteine in Ihre Gesamtstrategie passen

Weder die Fondspolice noch das Altersvorsorgedepot ersetzen die anderen Schichten der Altersvorsorge vollständig. Wie sich beide Bausteine zusammen mit gesetzlicher Rente, bAV und Rürup-Rente zu einer stimmigen Gesamtstrategie fügen, zeigt der Leitfaden Altersvorsorge für Angestellte. Wer stattdessen einen freien ETF-Sparplan gegen das Altersvorsorgedepot abwägt, statt gegen eine bestehende Fondspolice, findet den passenden Vergleich im Artikel Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan: Was passt zu Ihnen?. Für die Abwägung zwischen Fondspolice und einem reinen ETF-Depot ohne Förderbezug gilt der Artikel Fondspolice vs. ETF-Depot: Was passt besser zu Ihnen?.

Ob sich Ihre bestehende Fondspolice weiter lohnt und wie Sie das Altersvorsorgedepot ab 2027 sinnvoll einbinden, lässt sich nur anhand Ihres konkreten Vertrags beurteilen. Vereinbaren Sie dazu ein kostenfreies Erstgespräch – ich rechne mit Ihnen gemeinsam durch, welche Kombination zu Ihrer Situation passt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Er basiert auf dem Gesetzgebungsstand des Altersvorsorgereformgesetzes vom Mai 2026 – spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der genannten Angaben übernommen. Für eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Einschätzung ziehen Sie zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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Häufig gestellte Fragen

Schließen sich Fondspolice und Altersvorsorgedepot gegenseitig aus?

Nein. Beide Produkte lassen sich parallel besparen, da sie unterschiedlichen Schichten angehören und unterschiedliche Funktionen erfüllen. In der Praxis ist es üblich, eine bestehende Fondspolice weiterlaufen zu lassen und zusätzlich das geförderte Altersvorsorgedepot als neuen Baustein zu nutzen.

Wie viel Zulage bringt das Altersvorsorgedepot wirklich?

Die Grundzulage beträgt maximal 540 € pro Jahr: 50 Cent je Euro für die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro für die nächsten 1.440 €. Damit überhaupt eine Zulage fließt, müssen mindestens 120 € im Jahr eingezahlt werden. Hinzu kommen bis zu 300 € Zulage pro Kind und ein Berufseinsteigerbonus von 200 € für Sparer unter 25 Jahren.

Lohnt sich das Halbeinkünfteverfahren bei meiner bestehenden Fondspolice?

Nur unter zwei Bedingungen: Die Vertragslaufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen, und die Auszahlung darf frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen. Außerdem gilt die hälftige Besteuerung des Ertragsanteils nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG nur bei einer Kapitalauszahlung als Einmalbetrag, nicht bei einer laufenden Rentenzahlung.

Sollte ich meine laufende Fondspolice kündigen, um ins Altersvorsorgedepot zu wechseln?

In den meisten Fällen nicht ohne vorherige Prüfung. Eine vorzeitige Kündigung bedeutet häufig einen Verlust gegenüber dem eingezahlten Kapital, besonders bei einer Bruttopolice mit noch nicht abgeschriebenen Abschlusskosten. Sinnvoller ist meist, die bestehende Police weiterlaufen zu lassen und das Altersvorsorgedepot zusätzlich aufzubauen.

Wie stark ist das Kapital im Altersvorsorgedepot gebunden?

Stärker als in einem freien ETF-Depot, aber nicht so starr wie bei der Rürup-Rente. Ein vorzeitiger, förderunschädlicher Zugriff ist nur eingeschränkt möglich, da das Produkt wie Riester auf die Altersvorsorge ausgerichtet ist. Wer kurzfristig verfügbares Kapital braucht, sollte das bei der Aufteilung zwischen Altersvorsorgedepot und anderen Bausteinen berücksichtigen.

Welche Rolle spielt der Kostendeckel beim Altersvorsorgedepot im Vergleich zur Fondspolice?

Für das zertifizierte Standardprodukt im Altersvorsorgedepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1,0 % effektive Jahreskosten. Die Kosten einer Fondspolice hängen dagegen stark vom Tarif ab: Bei einer Nettopolice fließt der Beitrag von Anfang an vollständig in die Anlage, bei einer Bruttopolice schmälern Abschlusskosten vor allem die ersten Vertragsjahre.

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