Rürup-Rente oder Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Was passt besser zu Ihnen?
20. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit
Rürup oder Altersvorsorgedepot: Für Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss und ohne automatische GRV-Pflichtbeiträge ist diese Frage keine akademische Abwägung, sondern entscheidet direkt darüber, wie viel von der eigenen Steuerlast und dem Sparvermögen tatsächlich fürs Alter arbeitet. Beide Instrumente sind staatlich gefördert, funktionieren aber nach völlig unterschiedlicher Logik: Rürup über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung, das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot über eine direkte Zulage auf die Einzahlung.
- Rürup wirkt über den Sonderausgabenabzug: 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare, zu 100 % steuerlich abziehbar.
- Das Altersvorsorgedepot wirkt über eine direkte Zulage: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 €/Jahr, danach 25 Cent bis 1.800 €/Jahr – maximal 540 € Förderung, Start zum 1. Januar 2027.
- Selbstständige ohne Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können den Rürup-Höchstbetrag meist vollständig ausschöpfen – ein Vorteil, den Angestellte durch die Kürzung um ihre GRV-Beiträge nicht haben.
- Das Altersvorsorgedepot verlangt nur 120 € Mindesteinzahlung im Jahr für die Zulage und bindet das Kapital weniger starr als Rürup, dafür fällt die Förderung in absoluten Zahlen bei hohem Einkommen deutlich niedriger aus als der Rürup-Steuervorteil.
- Beide Instrumente schließen sich nicht gegenseitig aus – welche Gewichtung sinnvoll ist, hängt von Steuerlast, Liquiditätsbedarf und Einkommensschwankungen ab.
Rürup oder Altersvorsorgedepot: zwei grundverschiedene Fördermechanismen
Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente, mindert über den Sonderausgabenabzug unmittelbar die Steuerlast: 2026 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare, seit 2023 zu 100 % abziehbar. Alle Details dazu, inklusive der Berechnung aus der knappschaftlichen Beitragsbemessungsgrenze, erkläre ich im Artikel Rürup-Rente für Selbstständige 2026. Das Altersvorsorgedepot funktioniert umgekehrt: Es gibt keinen Steuerabzug beim Einzahlen, dafür eine direkte staatliche Zulage von 50 Cent je Euro für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 Cent je Euro für die nächsten 1.440 € – maximal 540 € Förderung, Mindesteinzahlung 120 € im Jahr. Den vollständigen Leitfaden zum Produkt finden Sie im Artikel Altersvorsorgedepot 2027: Der komplette Leitfaden.
Warum der Rürup-Hebel für Selbstständige besonders groß ausfällt
Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird der Rürup-Höchstbetrag um die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt – ein großer Teil des Volumens ist damit bereits belegt. Selbstständige ohne solche Pflichtbeiträge haben diesen Abzug in aller Regel nicht und können den Höchstbetrag deutlich weiter ausschöpfen. Gerade in einkommens starken Jahren mit entsprechend hoher Steuerlast wirkt sich das spürbar auf die tatsächliche Steuerersparnis aus – ein Hebel, den das Altersvorsorgedepot in dieser Größenordnung nicht bietet, weil die Zulage unabhängig vom Einkommen auf maximal 540 € gedeckelt ist.
Das Altersvorsorgedepot: niedrigere Einstiegshürde, mehr Freiheit in der Anlage
Für die volle Zulagenberechtigung reicht eine Einzahlung von 120 € im Jahr – deutlich weniger Kapitalbindung als bei einer Rürup-Rente, die sich erst ab einer gewissen Einzahlungshöhe und entsprechender Steuerlast wirklich lohnt. In der Ansparphase bleiben Erträge im Altersvorsorgedepot zudem komplett steuerfrei, ohne Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale. Anders als bei Riester gibt es keine verpflichtende Beitragsgarantie, wodurch mehr Kapital in Aktien und ETFs fließen kann. Was das für Selbstständige konkret bedeutet, die bislang von Riester ausgeschlossen waren, beschreibe ich im Artikel Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Endlich förderberechtigt.
Die Gegenüberstellung im Überblick
| Merkmal | Rürup-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Fördermechanismus | Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung | Direkte staatliche Zulage auf die Einzahlung |
| Maximalvolumen 2026/2027 | 30.826 € (Ledige) / 61.652 € (Ehepaare) als Höchstbetrag | 540 € Zulage pro Jahr (bei bis zu 1.800 € Eigenbeitrag) |
| Mindesteinzahlung | Keine feste Pflicht, lohnt sich ab höherer Steuerlast | 120 € im Jahr für die volle Zulagenberechtigung |
| Verfügbarkeit vor der Rente | Nicht entnehmbar, nicht beleihbar, nur lebenslange Rente ab 62 | Förderunschädlicher Zugriff nur eingeschränkt möglich |
| Beitragsgarantie | Produktabhängig, oft konservativer ausgerichtet | Keine Pflicht – höhere Aktien-/ETF-Quote möglich |
| Besteuerung bei Auszahlung | Nachgelagert, Besteuerungsanteil 2026 bei 84 % | Nachgelagert, abhängig von der gewählten Auszahlform |
Für wen was passt
Wer als Selbstständige:r regelmäßig in hohe Steuerprogression rutscht und größere Summen binden kann, holt mit dem Rürup-Höchstbetrag den größeren absoluten Vorteil heraus – gerade weil Selbstständige ihn anders als Angestellte meist vollständig ausschöpfen können. Wer dagegen erst am Anfang der Selbstständigkeit steht, mit schwankendem Einkommen plant oder grundsätzlich mehr Flexibilität in der Anlage sucht, sichert sich mit dem Altersvorsorgedepot schon ab einer kleinen Einzahlung die Zulage – ohne das Kapital in dem Umfang zu binden, den eine auf lebenslange Rente ausgelegte Rürup-Police verlangt.
In der Beratung sehe ich häufig, dass Selbstständige am Jahresende eine größere Steuerzahlung sehen und dann reflexhaft den vollen Rürup-Höchstbetrag einzahlen wollen, um die Steuerlast zu drücken. Dabei übersehen sie zweierlei: Erstens bindet das die komplette Summe bis zur Rente, ohne Rücksicht auf die eigene Liquiditätsreserve im Geschäft. Zweitens lohnt sich oft eine kleinere, planbare Kombination aus beiden Bausteinen mehr als eine einmalige Maximaleinzahlung in nur ein Produkt – besonders, wenn das Einkommen im Folgejahr wieder schwanken kann.
Typische Fehler beim Vergleich
- Den Rürup-Höchstbetrag ausreizen, ohne die eigene Liquidität zu prüfen – das gebundene Kapital steht im Ernstfall des Geschäfts nicht zur Verfügung.
- Die Zulage des Altersvorsorgedepots mit dem Rürup-Steuervorteil gleichsetzen, obwohl beide bei hohem Einkommen in absoluten Zahlen weit auseinanderliegen.
- Nur eines der beiden Instrumente in Betracht ziehen, obwohl eine Kombination aus Steuerhebel und flexibler Zulage für viele Selbstständige die bessere Lösung ist.
- Die nachgelagerte Besteuerung in der Rente unterschätzen und nur die Förderung oder den Steuervorteil beim Einzahlen betrachten.
- Absicherung der eigenen Arbeitskraft vernachlässigen, weil die Aufmerksamkeit allein auf der Altersvorsorge liegt, obwohl gerade Selbstständige ohne gesetzliche Erwerbsminderungsrente zusätzlichen Absicherungsbedarf haben.
Kombinieren statt entscheiden
Rürup und Altersvorsorgedepot schließen sich nicht gegenseitig aus. Wie sich beide Bausteine neben einem freien ETF-Depot zu einer stimmigen Strategie fügen, zeigt der Gesamtleitfaden Altersvorsorge für Angestellte, der auch für den Vergleich mit Selbstständigen relevante Einordnungen enthält. Wie sich Altersvorsorge grundsätzlich in Basisversorgung, Zusatzversorgung und private Vorsorge gliedert, erkläre ich im Artikel Die drei Schichten der Altersvorsorge: Was steckt dahinter?. Wie Sparrate und Rücklage als Selbstständige:r grundsätzlich geplant werden sollten, bevor die Altersvorsorge aufgestockt wird, beschreibe ich in Vermögensaufbau für Selbstständige. Wie ich die einzelnen Bausteine für Selbstständige zu einer Strategie kombiniere, zeige ich auf der Leistungsseite Altersvorsorge.
Wollen Sie wissen, welche Kombination aus Rürup-Höchstbetrag und Altersvorsorgedepot für Ihre konkrete Steuer- und Liquiditätssituation als Selbstständige:r sinnvoll ist? Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch– ich rechne mit Ihnen gemeinsam durch, welche Gewichtung sich für Sie wirklich lohnt.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Er basiert auf dem Stand der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 und dem Gesetzgebungsstand des Altersvorsorgereformgesetzes vom Mai 2026 – spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der genannten Beträge und steuerlichen Regelungen übernommen. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung empfehle ich ein persönliches Erstgespräch; für die steuerliche Umsetzung ziehen Sie zusätzlich Ihren Steuerberater hinzu.
Passt das zu Ihrer Situation?
Im kostenfreien Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Altersvorsorge.
Häufig gestellte Fragen
Lohnt sich für Selbstständige eher Rürup oder das Altersvorsorgedepot?
Das hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz und der Höhe der verfügbaren Sparsumme ab. Bei hoher Steuerlast und der Fähigkeit, größere Beträge zu binden, wiegt der Sonderausgabenabzug der Rürup-Rente meist schwerer. Bei kleineren, flexibleren Sparraten und geringerer Steuerlast ist die direkte Zulage des Altersvorsorgedepots oft der einfachere Einstieg. Viele Selbstständige nutzen in der Praxis beide Bausteine nebeneinander.
Kann ich als Selbstständige:r Rürup-Rente und Altersvorsorgedepot gleichzeitig besparen?
Ja, beide Instrumente schließen sich nicht gegenseitig aus und lassen sich parallel aufbauen. In der Praxis ist eine Kombination häufig sinnvoll: der Rürup-Vertrag für den steuerlichen Hebel in einkommensstarken Jahren, das Altersvorsorgedepot für die zusätzliche, geförderte Flexibilität mit niedrigerer Einstiegshürde.
Wie hoch ist der Rürup-Höchstbetrag 2026 für Selbstständige genau?
2026 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Er ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung von 124.800 € jährlich, multipliziert mit deren Beitragssatz von 24,7 %. Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar.
Wie viel bringt die Förderung beim Altersvorsorgedepot im Vergleich dazu?
Maximal 540 € pro Jahr: 50 Cent je eingezahltem Euro für die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Damit die Zulage überhaupt fließt, sind mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr nötig. In absoluten Zahlen bleibt das deutlich unter dem Steuervorteil, den Rürup bei hoher Steuerlast bringen kann – dafür ist die Einstiegshürde niedriger.
Welches Produkt lässt mir als Selbstständige:r mit schwankendem Einkommen mehr Spielraum?
Beide Instrumente verpflichten nicht zu festen, unveränderlichen Beiträgen – Einzahlungen lassen sich bei beiden aussetzen oder anpassen. Der praktische Unterschied liegt in der Mindestschwelle: Beim Altersvorsorgedepot reichen 120 € im Jahr für die volle Zulagenberechtigung, bei Rürup lohnt sich eine hohe Einzahlung erst bei entsprechend hoher Steuerlast im selben Jahr.
Was passiert mit dem Kapital, wenn ich es vor der Rente brauche?
Bei Rürup ist das angesparte Kapital bis zum frühestens 62. Lebensjahr komplett gebunden: nicht vorzeitig entnehmbar, nicht beleihbar, ausschließlich als lebenslange Rente auszahlbar. Beim Altersvorsorgedepot ist ein förderunschädlicher Zugriff vor der Rente ebenfalls nur eingeschränkt möglich, da es wie Riester auf die Altersvorsorge ausgerichtet ist – wer kurzfristig verfügbares Kapital braucht, sollte das bei der Aufteilung der Sparsumme von vornherein berücksichtigen.
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