Makler wechseln: So läuft der Wechsel ab
03. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Bei einem Wechselwunsch höre ich fast immer dieselbe Sorge zuerst: Werden meine bestehenden Verträge dadurch automatisch gekündigt? Und wie viel Aufwand kommt jetzt auf mich zu? Die gute Nachricht: In der Praxis ist ein Wechsel deutlich unkomplizierter, als er sich anhört.
Was passiert mit bestehenden Verträgen?
Ihre bestehenden Verträge bleiben zunächst unverändert bestehen. Bei einem Wechsel zu einem unabhängigen Makler wird in der Regel lediglich die Vermittlerbetreuung umgestellt (die sogenannte Maklermandat-Übertragung) – der Vertrag selbst, die Beiträge und der Versicherungsschutz bleiben gleich. Erst wenn nach einer Prüfung eine Änderung sinnvoll erscheint, wird das gemeinsam besprochen.
Das gilt übrigens auch für Verträge, die ursprünglich über einen Ausschließlichkeitsvertreter abgeschlossen wurden. Auch hier lässt sich die Betreuung in aller Regel auf einen Makler übertragen, ohne den bestehenden Vertrag anzutasten – lediglich der Ansprechpartner für Rückfragen, Anpassungen und Schadensfälle ändert sich.
Warum wechseln Menschen ihren Vermittler?
Häufige Gründe sind: fehlender Kontakt seit Jahren, das Gefühl, nur Produkte einer einzelnen Gesellschaft angeboten zu bekommen, oder der Wunsch nach einem Ansprechpartner, der Absicherung und Geldanlage gemeinsam betrachtet statt getrennt. Der Unterschied zwischen einem Makler und einem Vertreter ist dabei zentral – mehr dazu im Artikel Makler oder Vertreter? Warum der Unterschied für Sie zählt.
So läuft ein Wechsel konkret ab
Im ersten Schritt verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre bestehenden Verträge – meist reicht dafür eine Vollmacht, mit der ich die nötigen Unterlagen direkt bei den Gesellschaften anfordern kann, ohne dass Sie selbst hinterhertelefonieren müssen. Im zweiten Schritt übernehme ich, sofern gewünscht, die Betreuung dieser Verträge – ohne dass Sie kündigen oder neu abschließen müssen. Erst im dritten Schritt, nach einer gründlichen Prüfung der Bedingungen, besprechen wir gemeinsam, ob und wo eine Anpassung tatsächlich lohnt.
Wichtig dabei: Eine Anpassung heißt nicht automatisch Kündigung und Neuabschluss. Bei manchen Verträgen reicht eine einfache Vertragsänderung, bei anderen ist ein Neuabschluss tatsächlich sinnvoller – das hängt vom Einzelfall ab und wird nie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung umgesetzt.
Was passiert mit laufenden Schadensfällen?
Ein bereits gemeldeter Schaden wird von der Gesellschaft unabhängig vom Vermittler weiter bearbeitet – ein Wechsel der Betreuung unterbricht das nicht. Nach der Mandatsübertragung begleite ich Sie auf Wunsch aber auch bei der weiteren Kommunikation mit dem Versicherer.
Bin ich danach an Sie gebunden?
Nein. Auch nach einem Wechsel sind Sie nicht langfristig gebunden – weder an bestimmte Verträge noch an die Zusammenarbeit mit mir. Sie entscheiden bei jedem Schritt selbst.
Allgemeine Einordnung, keine individuelle Beratung.
Passt das zu Ihrer Situation?
Im kostenfreien Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf meine Beratung.
Häufig gestellte Fragen
Kostet der Wechsel zu einem unabhängigen Makler etwas?
Die Maklermandat-Übertragung selbst ist in der Regel kostenlos. Ihre Beiträge und Ihr Versicherungsschutz ändern sich dadurch nicht – vergütet wird der Makler wie bisher über Courtage oder ein separat vereinbartes Honorar.
Muss ich meinen bisherigen Vermittler informieren?
Nein, das übernimmt in der Regel der neue Makler für Sie über eine Vollmacht. Eine aktive Kündigung durch Sie ist für die reine Mandatsübertragung nicht nötig.
Wie lange dauert ein Maklerwechsel?
Die Übertragung der Betreuung dauert meist wenige Wochen, abhängig von der Bearbeitungszeit der jeweiligen Gesellschaften. Ihr Versicherungsschutz besteht währenddessen ohne Unterbrechung fort.
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